Statuten
Der Verein bezweckt die Pflege der bildenden Künste und namentlich die Förderung des Verständnisses für die zeitgenössische Kunst. Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind insbesondere :
a) Förderung des Kunsthaus Pasquart und seiner Aktivitäten
b) Veranstaltung von Ausstellungen, Aktionen, Vorträgen, Exkursionen und Werkstattbesuchen
c) Unterstützung der Bestrebungen der Gemeinde Biel auf dem Gebiet der Kunstpflege und Kunstförderung sowie Beteiligung an anderen Bestrebungen und Projekten, die in das Gebiet der bildenden Künste fallen
d) Herausgabe von Kunstblättern und Kunstschriften
e) Unterhalt und Erweiterung der Kunstsammlung des Vereins in der Absicht, sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen
Die vollständigen Version kann hier heruntergeladen werden : Statuten 19.09.2022